Benutzer Diskussion:Ash666Aus OPwiki(Unterschied zwischen Versionen)
Version vom 05:46, 11. Sep. 2009ZensurEine Besonderheit der Fernsehproduktionen in Japan bei Serien für Kinder und Jugendliche ist die Tatsache, dass ihnen oft etwas mehr „zugemutet“ wird als im westlichen Fernsehen üblich. So wird Gewalt, z.B. durch spritzendes Blut, detaillierter dargestellt. Aber auch sexuelle Anspielungen, bei denen sich die Charaktere zuweilen sehr freizügig geben, werden geduldet. Dies führt dazu, dass einige dieser Serien in anderen Ländern vor der Ausstrahlung zensiert werden. Als erstes sollte beachtet werden, dass sich die Zensur nicht auf das Bild beschränkt. Es können auch Texte zensiert werden. Das gilt nicht nur für Lieder, sondern auch (man glaubt es kaum) auf den Dialog in Filmen und Serien. Außerdem beschränkt sich die Zensur nicht nur auf Gewalt und Sexualität, sondern auch auf eigentlich alltägliche Dinge angewendet werden kann. One Piece bildet da keine Ausnahme und weist Stellenweise krasse Unterschiede zwischen der japanischen und der westlichen Ausstrahlung auf. Dabei muss man zuerst zwischen der freiwilligen Selbstzensur der Produzenten und der Pflichtzensur durch die jeweiligen Fernsehsender unterscheiden. Freiwillige Selbstzensur bedeutet, der Produzent / Autor ändert sein Produkt (Serie, Lied, oder Heft) aus eigenem Antrieb ab. Beste Beispiele sind zum Einen die im Anime fehlende „Mutprobe“ von Ruffy, wo er sich ein Messer in die Wange sticht. (Kapitel 01) Zum Anderen der Treffer mit der „Razor-Disk“ von Jacko. Im Manga wird Ruffy im Hinterkopf getroffen, im Anime fängt er die Klinge mit den Zähnen. (Episode 14 / Kapitel 34) Als Pflichtzensur versteht man durch stattliche Institute und Gesetze vorgeschriebene Richtlinien, was in einer Serie zu welcher Tageszeit gezeigt, bzw. gesagt werden darf. Hierbei werden sowohl die Gesetzte, als auch die landesübliche Kultur, Erziehung, sowie die im jeweiligen Land vorherrschende Moral/Ethik berücksichtigt. Das bedeutet, dass Produzenten und Fernsehsender nur einen begrenzten Einfluss darauf haben, wie die Serie nachbearbeitet werden muss und dann ausgestrahlt werden kann. Als Produzent kann man seine Serie von Beginn an so gestalten, dass es den jeweiligen Vorgaben genügt. Was gerade dann schwer wird, wenn die Serie auch im Ausland ausgestrahlt wird. Als Sender hingegen hat man die Möglichkeit, den Sendeplatz zu ändern. Hierbei ist vor allem entscheidend wem man das Produkt zeigen will. Dabei kommt es oft vor, dass einzelne Episoden (aus der Sicht von Fans) aufs grausamste verstümmelt und verunstaltet werden. Ein erschreckendes Beispiel ist hier die Folge 37, in der Nami erfährt, dass sie 8 Jahre lang belogen, betrogen und ausgenutzt wurde. In Ihrer Wut versucht sie sogar sich das Tattoo auf ihrer Schulter rauszuschneiden, was in ihrer Verzweiflung jedoch nur zu einer Reihe von brutalen Einstichen auf den Arm wird. Während im japanischen Original alles gezeigt wird, wurde es in der deutschen Version ursprünglich* entfernt. Dabei wurde so grob geschnitten, dass nicht nur mehr als eine Minute Filmmaterial fehlte, es wurde auch der Dialog zwischen Ruffy und Nami verstümmelt, da man nicht sieht, wie er hinter Nami tritt und ihre Selbstverstümmlung stoppt und das Gespräch zwischen den beiden beginnt.
Als Beispiel für die Zensur von alltäglichen Handlungen kann man am besten Sanji benennen. Im Original ist er ein starker Raucher. Das wurde in den USA geändert. Hier wurden seine Zigaretten gegen Dauerlutscher ausgetauscht. Wohl aus Angst, dass Kinder sonst zum Rauchen verführt werden könnten. Ein Beispiel für die Zensur der Dialoge ist hingegen die Serie „Dragon Ball“ (Herr Oda ist bekanntermaßen ein großer Fan von Akira Toriyama). Hier wurde oft der Ausspruch „Ich werde dich töten / umbringen“ durch „Ich werde dich besiegen“ ersetzt. Wollten die Sender Tele5 und RTL2 „One Piece“ unzensiert und ungekürzt ausstrahlen, wäre die Serie erst ab 16 Jahren freigegeben und dürfte erst abends ab 22.00 Uhr ausstrahlen werden, mit dem Spot „Die nachfolgende Sendung ist für Zuschauer unter 16 Jahre nicht geeignet“.
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